Verwaltungsgerichtshof
21.06.1974
1747/73
GRS wie 0402/72 E 25. Oktober 1972 RS 1
Auseinandersetzung mit Beschwerdeausführungen, die sich gegen die dem hg Erkenntnis vom 28.4.1971, 2068/70, zugrunde gelegte Rechtsanschauung bezüglich der Auslegung der Worte "überhaupt keine Angaben" im Zusammenhang mit der Unterlassung der Meldung von Sonderzahlungen richten.