Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1975

Geschäftszahl

1721/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1795/59 E 29. Jänner 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung ob Hilflosigkeit vorliegt, sind alle als Dienstbeschädigung rechtzeitig angemeldeten Leiden zu berücksichtigen, weil der Anspruch auf Pflegezulage gegenüber dem Anspruch auf Beschädigtenrente einen selbständigen Anspruch darstellt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001721.X09