Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1975

Geschäftszahl

1721/73

Rechtssatz

Die Dienstbeschädigung einer Hirnverletzung und eines Gesichtfeldausfalles schließt NICHT auch eine posttraumatische Epilepsie ein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1973001721.X06