Verwaltungsgerichtshof
21.04.1975
1721/73
GRS wie 0236/49 E 18. Juni 1951 VwSlg 1879 A/1951 RS 2
Bei der Entscheidung über den Anspruch auf Rentenerhöhung ist der derzeitige Gesundheitszustand mit dem zu vergleichen, der für die letzte - wenn auch negative - Feststellung des Rentenanspruches maßgebend war.
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001721.X04