Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1974

Geschäftszahl

1676/73

Rechtssatz

Der Nachbar kann nie die Setzung genereller Verwaltungsakte - als solche stellen sich Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sowie Bausperren dar - unter Berufung auf subjektive Recht erzwingen.

Beachte

Besprechung in:

ÖGZ 1975, 15 - 16/396;

ÖGZ 1975, 14/348;