Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1974

Geschäftszahl

1660/73

Rechtssatz

Bestehen bei einem Beamten mehrere Krankheiten, dann sind deren Auswirkungen nicht isoliert zu betrachten. Bei der Beurteilung, ob der Beamte "schwer" krank ist, kommt es auf die Gesamtheit der durch Krankheit bedingten Beeinträchtigungen seiner Lebensbetätigungen an.