Verwaltungsgerichtshof
04.07.1974
1632/73
Ein sachlich eng begrenzter Aufgabenbereich rechtfertigt auch dann die Zuerkennung einer Mehrleistungsvergütung nicht, wenn er qualifizierte Leistungen erfordert (Hinweis auf E vom 29.11.1969, 0837/69 und vom 10.2.1970, 0863/68).