Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1974

Geschäftszahl

1632/73

Rechtssatz

Ein sachlich eng begrenzter Aufgabenbereich rechtfertigt auch dann die Zuerkennung einer Mehrleistungsvergütung nicht, wenn er qualifizierte Leistungen erfordert (Hinweis auf E vom 29.11.1969, 0837/69 und vom 10.2.1970, 0863/68).