Verwaltungsgerichtshof
28.02.1974
1631/73
Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit.