Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1974

Geschäftszahl

1631/73

Rechtssatz

Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit.