Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1974

Geschäftszahl

1631/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1662/73 E 21. Februar 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Festsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung gemäß Artikel 3, der 26. GG-Novelle wird nicht in allen Fällen eine besoldungsrechtliche (geringfügige) Schlechterstellung vermieden. Bei der Festsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ist nicht mehr auf Paragraph 73, Absatz 3, des Gehaltsgesetzes alter Fassung Bedacht zu nehmen. (Hinweis auf E vom 29.11.1973, Zl. 1722/73)