Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1974

Geschäftszahl

1529/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/70 E 1. Juni 1970 VwSlg 7806 A/1970 RS 6 (hier: Gründe in der Entscheidung der Vorstellungsbehörde die sich auf ein neu durchzuführendes Bauverfahren beziehen, können nicht als tragende Gründe angesehen werden)

Stammrechtssatz

Die Bindung der obersten Gemeindebehörde an den Bescheid der Aufsichtsbehörde erstreckt sich nur auf die den Bescheidspruch tragenden Ausführungen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, Zl. 0481/68)