Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1974

Geschäftszahl

1495/73

Rechtssatz

Für ein vom Wehrdienst unabhängiges, anlagebedingtes Leiden, das seinen schicksalsmäßigen Verlauf nimmt und durch den Wehrdienst nur verschlimmert worden ist, ist ein Kausalfaktor von 1/2 gerechtfertigt.