Verwaltungsgerichtshof
06.05.1974
1370/73
Die Übertretung des Paragraph 129, Absatz 10, der Bauordnung für Wien ist ein Dauerdelikt. Das strafbare Verhalten endet erst mit der Beseitigung des vorschriftswidrigen Baues.
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001370.X01