Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1974

Geschäftszahl

1370/73

Rechtssatz

Die Übertretung des Paragraph 129, Absatz 10, der Bauordnung für Wien ist ein Dauerdelikt. Das strafbare Verhalten endet erst mit der Beseitigung des vorschriftswidrigen Baues.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001370.X01