Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1974

Geschäftszahl

1360/73

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass im Paragraph 31, WRG der Auftrag verankert ist, bereits der bekanntgewordenen GEFAHR einer Gewässerverunreinigung entgegenzutreten.