Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1974

Geschäftszahl

1360/73

Rechtssatz

Die Kompetenzschrift des Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, WRG hinsichtlich der Einwirkungen auf die Beschaffenheit von Gewässern bezieht sich nur auf beabsichtigte solche Einwirkungen, nicht aber auf Maßnahmen bei der Gefahr einer Gewässerverunreinigung nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959.