Verwaltungsgerichtshof
15.03.1974
1360/73
Die Kompetenzschrift des Paragraph 99, Absatz eins, Litera c, WRG hinsichtlich der Einwirkungen auf die Beschaffenheit von Gewässern bezieht sich nur auf beabsichtigte solche Einwirkungen, nicht aber auf Maßnahmen bei der Gefahr einer Gewässerverunreinigung nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959.