Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1975

Geschäftszahl

1259/73

Rechtssatz

Die naturwissenschaftlichen Grundlagen für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges können ohne Feststellung der Krankheitsvorgeschichte nicht geklärt werden, wobei ein wesentliches Element der Krankheitsvorgeschichte die langdauernde Entwicklung schwerster körperlicher Leiden auf Grund einer Dienstbeschädigung ist.