Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1973

Geschäftszahl

1204/73

Rechtssatz

Die Bewerbung um einen Dienstposten kann nicht als Antrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechtes angesehen werden, dadurch wird auch keine Parteistellung im Ernennungsverfahren erworben (Hinweis E 29.6.1966, 927/66).