Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1973

Geschäftszahl

1099/73

Rechtssatz

Als Entgelt sind alle vermögenswerten Vorteile zu verstehen, die als Gegenleistung für abhängige Dienste gewährt werden (Hinweis E 26.10.1955, 3187/54).