Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1974

Geschäftszahl

1056/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0931/73 E 31. Oktober 1974 RS 8

Stammrechtssatz

Die Rechtsmeinung eines verst. Senates ist der Entwicklung einer ständigen Rechtsprechung gleichzuhalten.