Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1974

Geschäftszahl

1012/73

Rechtssatz

In Fällen der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen, wie des Lenkens eines Kfz ohne Berechtigung sowie der Verwendung eines technisch mangelhaften Kfz, hat die Behörde mit aller Strenge entgegenzutreten. Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG (Hinweis E 19.4.1961, 2482/60, E 16.1.1963, 853/62 und E 16.9.1971, 677/71).