Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1973

Geschäftszahl

0994/73

Rechtssatz

Das Verfahren zur Feststellung des Erlöschens eines Wasserrechtes richtet sich ausschließlich gegen denjenigen, dessen Rechtsverlust festgestellt werden soll (Hinweis B 18.12.1951, 375/47, VwSlg 2384 A/1951).