Verwaltungsgerichtshof
22.11.1973
0989/73
Der Ausdruck "viele" ist wohl ein unbestimmter Begriff, doch muss einem Durchschnittsmenschen, besonders aber einem Organ der Straßenaufsicht zugemutet werden, beurteilen zu können, ob es sich um viele oder wenige Verschlusskapseln gehandelt hat. Eine größere ordnungsgemäße Angabe der Zahl ist daher nicht erforderlich. Dies gilt auch für die Frage, ob eine sehr große, also erhebliche, oder eine mäßige Verunreinigung erfolgt ist.