Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1974

Geschäftszahl

0985/73

Rechtssatz

Im Betriebsanlagenverfahren kommt einer bestehenden Flächenwidmung, insofern diese im faktischen Bereich einen maßgeblichen Niederschlag gefunden hat, auch in der Frage der Ortsüblichkeit von Emissionen einer gewerblichen Betriebsanlage rechtliche Bedeutung zu (Hinweis E 16.10.1972, 522/68).