Verwaltungsgerichtshof
27.02.1974
0985/73
Im Betriebsanlagenverfahren kommt einer bestehenden Flächenwidmung, insofern diese im faktischen Bereich einen maßgeblichen Niederschlag gefunden hat, auch in der Frage der Ortsüblichkeit von Emissionen einer gewerblichen Betriebsanlage rechtliche Bedeutung zu (Hinweis E 16.10.1972, 522/68).