Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1973

Geschäftszahl

0941/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1099/73 E 23. November 1973 RS 4

Stammrechtssatz

Unter "Zukunftssicherung" sind Ausgaben des Arbeitgebers zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers sicherzustellen (Ergangen vor der

30. ASVG-Nov; Vermerk: Hierbei fallen jedoch Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihren Rechtstitel nicht unter die Ausnahmebestimmung - überholt durch die 30. ASVG-Nov).