Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1973

Geschäftszahl

0941/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1099/73 E 23. November 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Als Entgelt sind alle vermögenswerten Vorteile zu verstehen, die als Gegenleistung für abhängige Dienste gewährt werden (Hinweis E 26.10.1955, 3187/54).