Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1973

Geschäftszahl

0814/73

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage wie durch die Beladung des Beifahrersitzes keine ausreichende Sicht vom Lenkerplatz aus gegeben erscheint. Eine derartige Sichtbehinderung lässt ein sicheres Lenken des Fahrzeuges nicht mehr zu.