Verwaltungsgerichtshof
17.09.1973
0723/73
Auch eine ungerechtfertigte Einschränkung seitens des Schwerbeschädigten auf einen Ort oder auf eine bestimmte Art der Erwerbstätigkeit ist eine unbegründete Ablehnung im Sinne des Paragraph 12, Absatz 4, KOVG 1957.