Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1974

Geschäftszahl

0661/73

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Feststellung einer "beträchtlichen kosmetischen Entstellung des Gesichtes" eher für die Subsumtion unter den Tatbestand "höhergradig" als "mittelgradig" in der Tabelle spricht.