Verwaltungsgerichtshof
26.11.1973
0651/73
Nutzungen aus Anteilen einer Agrargemeinschaft sind im Sinne des § 13 Abs 4 KOVG als Einkommen zu werten.Nutzungen aus Anteilen einer Agrargemeinschaft sind im Sinne des Paragraph 13, Absatz 4, KOVG als Einkommen zu werten.