Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1973

Geschäftszahl

0617/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1421/55 E 22. Juni 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Bestimmung des Paragraph 106, KOVG ist lediglich ein Rechtsmittel gegen einen in Anwendung des Paragraph 106, KOVG ergehenden Bescheid ausgeschlossen; die Schiedskommission selbst ist jedoch nicht gehindert, in Anwendung des Paragraph 66, Absatz 4, AVG einen Bescheid nach Paragraph 106, KOVG zu erlassen.