Verwaltungsgerichtshof
06.12.1973
0557/73
GRS wie 1537/65 E 17. Februar 1966 RS 2
Die gesamte Persönlichkeit ist zu werten. Die (wieder) eingetretene Festigung des Charakters und der Verkehrszuverlässigkeit eines Verkehrsteilnehmers kann nur durch eine länger dauernde Beobachtung seines Verhaltens in Freiheit beurteilt werden.
Bei der Verlässlichkeit iSd Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes handelt es sich um einen charakterlichen Wertbegriff.