Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.1974

Geschäftszahl

0502/73

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Dienstverschaffungsvertrages besteht kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zu dem Unternehmen, dem die Dienste verschafft werden.