Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1973

Geschäftszahl

0429/73

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren ist zulässig, um durch den Spruch zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt und sie daher dem Verfahren beizuziehen ist (Hinweis E 10.5.1961, 709/61, VwSlg 5567 A/1961).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0430/73-0493/73 E 16. November 1973