Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1973

Geschäftszahl

0401/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0154/71 B 11. Februar 1971 VwSlg 7967 A/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist als Ganzes zu beurteilen. Für die Lösung der Frage, inwieweit in einem Bescheid die Absicht bestand, über individuelle Rechtsverhältnisse in einer der Rechtskraft fähigen Weise abzusprechen, ist nicht nur vom Spruch des Bescheides auszugehen, sondern zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen.