Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1973

Geschäftszahl

0352/73

Rechtssatz

Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt unabhängig von der der Gerichte und ist nicht als Vorfrage, sondern als Hauptfrage zu behandeln.