Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1973

Geschäftszahl

0328/73

Rechtssatz

Anspruch des Bf auf Ersatz der Barauslagen die er zunächst dem VGH zu ersetzen hatte, durch den Rechtsträger der säumigen Behörde (hier: Stadtgemeinde für Gemeinderat).