Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1973

Geschäftszahl

0328/73

Rechtssatz

Sieht das Bauvorhaben eines Bauwerbers die Überbauung des Nachbargrundes vor, so bedarf es gem Paragraph 19, d. BO f. NÖ 1883 der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundes, dem in dem Baubewilligungsverfahren Parteistellung zukommt.