Verwaltungsgerichtshof
11.09.1973
0328/73
Sieht das Bauvorhaben eines Bauwerbers die Überbauung des Nachbargrundes vor, so bedarf es gem Paragraph 19, d. BO f. NÖ 1883 der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundes, dem in dem Baubewilligungsverfahren Parteistellung zukommt.