Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1973

Geschäftszahl

0319/73

Rechtssatz

Eine verwehrte gewerbebehördliche Genehmigung schließt die Zubilligung des gemäß dem Paragraph 5, Absatz 2, VStG rechtserheblichen guten Glaubens aus.