Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1973

Geschäftszahl

0293/73

Rechtssatz

Ausführungen über die Qualifikation einer Person als Dienstnehmer, wobei die Art des Beschäftigungsverhältnisses eine dauernde persönliche Berührung, der Beteiligten (Dienstgeber und Dienstnehmer) ausschließt (hier: Vertrieb eines Lesezirkels durch Ortsagenten).