Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1973

Geschäftszahl

0285/73

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die frei Aufbringung des Inhaltes von Sammel- und Senkgruben (Fäkalien) auf Garten, Wiesen oder Ackergrund durch einen Kanalräumer einer gewerbepolizeilichen Regelung zugänglich ist, um eine Geruchsbelästigung bzw Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden.