Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1973

Geschäftszahl

0044/73

Rechtssatz

Die Neubemessung einer Beschädigtenrente setzt eine Änderung in den für die seinerzeitigen Rentenzuerkennung maßgebenden Verhältnissen in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht voraus.