Verwaltungsgerichtshof
27.04.1973
0037/73
Für die Ermittlung der tatsächlichen Höhe der nach Punkt römisch zehn des Kollektivvertrages für Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien, abgeschlossen zwischen der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und der Gewerkschaft für Angestellte in der Privatwirtschaft, Sektion Handel, Verkehr und freie Berufe, dem Angestellten am 15. Dezember eines jeden Jahres "in der Höhe eines vollen Monatsgehaltes" gebührenden Weihnachtsremuneration ist nicht der durchschnittliche in dem betreffenden Kalenderjahr sich ergebende Monatsgehalt, sondern der Monatsgehalt im Zeitpunkt der Fälligkeit der angeführten Remuneration, demnach der Dezembergehalt, maßgebend.