Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1974

Geschäftszahl

0028/73

Rechtssatz

Vermerk: Kein Zuspruch von Aufenthalts- und Fahrtkosten für die Durchführung der Akteneinsicht beim VwGH (hier: belangte Behörde - stmk. LRG; Hinweis E 9.3.1967, 1487/66).