Verwaltungsgerichtshof
27.02.1974
0028/73
Vermerk: Kein Zuspruch von Aufenthalts- und Fahrtkosten für die Durchführung der Akteneinsicht beim VwGH (hier: belangte Behörde - stmk. LRG; Hinweis E 9.3.1967, 1487/66).