Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1973

Geschäftszahl

0023/73

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob eine von Zynismus getragene Wendung - bestimmte Beamte würden "treu ihrem Beamteneid" ihre Amtshandlungen vollbringen - im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt der Eingabe als beleidigende Schreibweise zu qualifizieren ist.