Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.08.1973

Geschäftszahl

0013/73

Rechtssatz

Die Anwendungsmöglichkeit des Zusatzprotokolles zu Art römisch fünf Paragraph 4, des Konkordates ist nicht davon abhängig, dass der enthobene Professor eine andere staatliche Verwendung nicht finden kann, sondern von der bloßen Tatsache, dass er eine andere staatliche Verwendung nicht findet.