Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1973

Geschäftszahl

1964/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0503/67 E 4. März 1968 VwSlg 7220 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Eine erst am darauffolgenden Tage erfolgte Verständigung der nächsten Gendarmeriedienststelle kann nicht mehr als ohne unnötigen Aufschub erfolgt angesehen werden.