Verwaltungsgerichtshof
20.06.1973
1964/72
GRS wie 0503/67 E 4. März 1968 VwSlg 7220 A/1968 RS 1
Eine erst am darauffolgenden Tage erfolgte Verständigung der nächsten Gendarmeriedienststelle kann nicht mehr als ohne unnötigen Aufschub erfolgt angesehen werden.