Verwaltungsgerichtshof
03.07.1973
1963/72
Vorschriftswidrig im Sinne des § 61 TLBO ist auch ein Bau für den keine Baubewilligung erteilt wurde.Vorschriftswidrig im Sinne des Paragraph 61, TLBO ist auch ein Bau für den keine Baubewilligung erteilt wurde.