Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1973

Geschäftszahl

1963/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0731/70 E 19. Oktober 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur derzeitigen Gültigkeit der Verunstaltungsverordnung im Bereiche des Bundeslandes Tirol, sowie zu deren Anwendung durch die Gemeinden im selbständigen Wirkungsbereich derselben.