Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1973

Geschäftszahl

1895/72

Rechtssatz

Die Bewilligung der Wiederaufnahme eines Verfahrens kann vor dem VwGH nur mit Beschwerde gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren in der Sache selbst ergangenen Bescheid der letzten Rechtsstufe angefochten werden (Hinweis E 3.6.1955, 2808/53 VwSlg 3773 A/1955 und E 8.9.1969, 668/68).

Beachte

y17337;