Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1973

Geschäftszahl

1825/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2385/71 E 29. Juni 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aufforderung, sich einem Arzt vorführen zu lassen muß klar und deutlich und auch in verpflichtender Form ergehen. Die Person, an die sie gerichtet ist, muß in der Lage sein, die Aufforderung zu verstehen (hier "Aufforderung sich einer ärztlichen Untersuchung mit Blutprobe" zu unterziehen).