Verwaltungsgerichtshof
26.04.1973
1825/72
GRS wie 2385/71 E 29. Juni 1972 RS 1
Die Aufforderung, sich einem Arzt vorführen zu lassen muß klar und deutlich und auch in verpflichtender Form ergehen. Die Person, an die sie gerichtet ist, muß in der Lage sein, die Aufforderung zu verstehen (hier "Aufforderung sich einer ärztlichen Untersuchung mit Blutprobe" zu unterziehen).