Verwaltungsgerichtshof
17.09.1973
1823/72
GRS wie 0236/49 E 18. Juni 1951 VwSlg 1879 A/1951 RS 2
(hier: ob eine maßgebende Veränderung eingetreten ist unter Heranziehung des maßgeblichen Vergleichsbefundes zu prüfen)
Bei der Entscheidung über den Anspruch auf Rentenerhöhung ist der derzeitige Gesundheitszustand mit dem zu vergleichen, der für die letzte - wenn auch negative - Feststellung des Rentenanspruches maßgebend war.
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001823.X02